Energetische Sanierung selbst genutzter Gebäude – Steuerabzug bis zu 40.000...
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum werden befristet vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Die grundsätzlichen Voraussetzungen...
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