Zur Reduzierung unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes soll der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) in Berlin ab 2025 auf null Prozent festgelegt werden. Das hat die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin öffentlich gemacht.
Die Einnahmen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind in Berlin bisher sehr gering. Dieses niedrige Steueraufkommen für diese Grundstücksart steht nach Mitteilung der Senatsverwaltung einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand gegenüber.
Kleingärten in Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG), deren Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von 24 m² nicht übersteigen, werden nach der Grundsteuer A besteuert und können daher ebenfalls von dieser Änderung in Berlin profitieren.
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